Kinderrechte

© Eva v. Schirach
© Eva v. Schirach

Was wir bedeuten.

Die Kinderrechte bestimmen die Arbeit im MACHmit! Museum dauerhaft. Alle unsere Ausstellungen erwachsen aus der direkten Auseinandersetzung der Kuratorinnen und des Kinderrats mit der UN-Kinderrechtskonvention.

Der Kinderrat des MACHmit! Museums

Der Kinderrat besteht aus 12 Kindern (3. – 6. Klasse). Sechs Mal im Jahr kommt der Rat zusammen und berät uns im Hinblick auf die Entwicklung neuer Ausstellungen, zu Schwerpunktthemen und zu Werkstätten. Außerdem hat der Kinderrat die Möglichkeit über ergänzende Programme (z.B. FILMab!) im Museum mitzuentscheiden. Die Mitglieder des Kinderrats werden zu Expert*innen für ihre Rechte und lernen, sich für ihre Rechte und die Rechte anderer Kinder einzusetzen. Außerdem tragen sie dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen und das MACHmit! als Haus von, für und mit Kindern zu stärken.

Du gehst in Berlin zur Schule? Du kennst noch mehr Kinder an deiner Schule, die sich für den Kinderrat interessieren? Dann schreib uns eine Mail. Wir sind neugierig auf euch!

© Eva v. Schirach
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© Knetkunst: Philine Haase. Foto: Jette v. Bodecker
© Knetkunst: Philine Haase. Foto: Jette v. Bodecker
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Wir feiern jährlich am 20.11. den TAG DER KINDERRECHTE

Denn am 20.11.1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen angenommen.

1992 (im selben Jahr wurde das MACHmit! Museum geboren) ratifizierte die BRD die Kinderrechtskonvention, wenn auch zunächst unter Vorbehalt. Erst 2010 wurden diese Vorbehalte zurückgenommen und seitdem gelten alle 54 Artikel  – und die drei Zusatzartikel – in der ganzen BRD. Aber was heißt gelten?

Kinder genießen bislang immer noch keinen vollwertigen Status als Rechtssubjekte. Sie haben keine eigene Stimme. Um dies zu ändern, hat die aktuelle Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen, die UN-Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Als Mitglied der National Coalition wirken wir aktiv bei der Arbeit an dieser Grundgesetzänderung mit.

© Eva v. Schirach
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Die Kinderrechte sind zentraler Baustein unserer Arbeit.

In allen Ausstellungen und Workshops setzen wir uns für deren Umsetzung ein und entwickeln unsere eigene Materialsammlung Kinderrechte.

Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland geltendes Recht. Als völkerrechtlicher Vertrag hat die KRK den Rang eines Bundesgesetzes und steht eine Stufe unter dem Grundgesetz. Kinderrechte werden in der deutschen Verfassung nur unzureichend berücksichtigt. In Artikel 6 werden Kinder lediglich als Erziehungsobjekt der Eltern erwähnt, nicht aber als eigene Rechteinhaber*innen.

Im Januar 2021 veröffentlichte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der den Weg für die parlamentarische Implementierung von Kinderrechten im Grundgesetz frei macht. Allerdings blieb dieser Gesetzesentwurf in einigen Punkten hinter den Standards zurück, die durch die UN-Kinderrechtskonvention gesetzt wurden. Deshalb haben wir gemeinsam mit über 100 Kinder- und Jugendorganisationen den Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – Aber richtig!“ unterzeichnet, um eine starke Rechtsposition von Kindern auf Verfassungsebene zu ermöglichen.

Die komplette Liste aller Kinder- und Jugendorganisationen, die unterzeichnet haben, finden Sie hier.

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