Aktuelle Ausstellung
Der weite Horizont. Über indianische Kulturen und die Kunst des Kennenlernens.
21 FOTO Schiff mit Bildunterschrift
In der interaktiven Ausstellung reiten wir auf Fahrrädern durch die Stadt, klopfen Conchos, reisen mit dem Schiff nach Amerika und üben für die Weltmeisterschaft im Hoop-Dancing. Mit der Kunst des Kennenlernens im Gepäck, kann jeder von uns seine Gedanken in Bewegung bringen und den eigenen Horizont erweitern.
22 Bild von Werkstattergebnis. Bildunterschrift anpassen: Wie sieht dein selbst gestaltetes Krafttier aus? (Josias Werkstatt, Bild raussuchen).
Was sendet die indigene Radiostation Radio Kili live aus Süd-Dakota? Wer reitet mit beim Future Generations Ride? Was hat ein Hoody mit den Tlingits in Kanada zu tun? Monster-Tipi? Supaman? Pferde in Nordamerika?
23 Foto: Spurenheft. Aufgeklapptes Heft und Hände, die drin malen. Bildunterschrift: Spuren verfolgen. Eigene Wege gehen. Gemeinsam die Ausstellung erkunden.
24 FOTO Junge auf Pferd Bildunterschrift: Jeder von uns ist frei geboren. Wir alle leben in Gemeinschaft
Wenn Familie eine Adresse wäre, dann würde Zuhause darauf stehen. Aber Familie ist kein Ort. Familie ist viel eher ein Gefühl. Wohin lässt du dich entführen? Wo fühlst du dich zuhause?
Alle Kinder haben das Recht auf ein liebevolles Zuhause. KASTEN mit Inhalt: Artikel 18 und Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention und einem handgezeichneten §Symbol)
1.2.1.1. Artikel 18: Kindeswohl:
Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich.
Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.
Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.
Artikel 27:
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer für das Kind verantwortlicher Personen, im. Rahmen ihrer Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.
Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Verhältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen, um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung vor.
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber den Eltern oder anderen finanziell für das Kind verantwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere fördern die Vertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortliche Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Beitritt zu internationalen Übereinkünften oder den Abschluss solcher Übereinkünfte sowie andere geeignete Regelungen.
25 Bild Kinder vor Mauer mit Bildunterschrift: Sprich mit mir in vielen Sprachen
Alles, was lebt, spricht miteinander. Leben ist Austausch. Wenn wir uns unterhalten, dann werden nicht nur Worte gewechselt. Wir reden mit dem ganzen Körper. Wir hören, riechen, fühlen, schmecken und sehen Bedeutungen. Wie sagst du: “Ich verstehe dich.”?
Alle Kinder haben das Recht, ihre Neugier zu füttern. Dieser Text im Kasten siehe oben: Artikel 13 der UN-Kinderrechtskonvention.
Artikel 13 Meinungs- und Informationsfreiheit
Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
Download Flyer Horizont (wo gibt es den LINK?)